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Barrierefreiheit und BFSG: was Betriebe jetzt wissen sollten

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, was zu tun ist – und warum barrierefreie Websites ohnehin die besseren sind.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem geistern Halbwahrheiten durch die Betriebe: Die einen glauben, jede Website müsse jetzt barrierefrei sein, die anderen halten das Ganze für ein Thema nur für Konzerne. Beides stimmt nicht. Hier die nüchterne Einordnung – und die Gründe, warum sich Barrierefreiheit auch jenseits der Pflicht lohnt.

Wen das BFSG tatsächlich betrifft

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites relevant ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr: Wer online Verträge mit Verbrauchern abschließt – also etwa einen Onlineshop betreibt, Termine oder Tische online buchen lässt oder Dienstleistungen direkt über die Website verkauft –, fällt grundsätzlich unter die Pflicht. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Eine reine Info-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion ist vom BFSG in der Regel nicht erfasst.

Wichtig als ehrliche Einordnung: Das ist die Grundlinie, kein Rechtsgutachten. Ob Ihr konkreter Fall unter das Gesetz fällt, hängt an Details – im Zweifel gehört die Frage zu einem Anwalt. Was wir als Agentur leisten können, ist die technische Seite: Websites so zu bauen, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Was „barrierefrei“ konkret bedeutet

Barrierefreiheit klingt abstrakt, besteht aber aus handfesten Kriterien. Die wichtigsten: ausreichende Farbkontraste, damit Texte auch bei Sehschwäche lesbar sind. Schriftgrößen, die sich vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerbricht. Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus. Alternativtexte für Bilder, damit Vorleseprogramme sie beschreiben können. Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen. Eine saubere Überschriften-Struktur, die Screenreadern Orientierung gibt. Und Videos mit Untertiteln, wo es sie gibt.

Nichts davon ist Raketentechnik. Es ist Sorgfalt – die bei einem Neubau kaum Mehraufwand bedeutet, bei einer Nachrüstung alter Websites aber teuer werden kann. Genau deshalb bauen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit ein; wie das in unseren Projekten aussieht, steht auf der Seite Webdesign.

Warum sich der Aufwand doppelt lohnt

Hier wird es interessant, auch für alle, die das Gesetz gar nicht betrifft. Erstens: Barrierefreiheit hilft allen Besuchern. Gute Kontraste nützen jedem, der bei Sonne aufs Handy schaut. Große Klickflächen jedem mit dicken Daumen. Klare Struktur jedem, der es eilig hat – also praktisch allen. Zweitens: Suchmaschinen lieben barrierearme Seiten. Alternativtexte, saubere Überschriften, verständliche Struktur – das sind exakt die Signale, die auch das Ranking stützen. Ein beachtlicher Teil guter Suchmaschinenoptimierung ist schlicht gut gemachte Barrierefreiheit.

Drittens, ganz praktisch: Die Bevölkerung wird älter, auch Ihre Kundschaft. Wer heute eine Website baut, die mit nachlassendem Sehvermögen und weniger Fingerspitzengefühl bedienbar bleibt, baut für die Kunden der nächsten zehn Jahre.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Erstens klären, ob Sie unter das BFSG fallen – Stichworte: Verkauf oder Buchung über die Website, mehr als zehn Beschäftigte. Zweitens den Ist-Zustand prüfen: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formulare. Es gibt automatische Prüfwerkzeuge, die grobe Mängel schnell zeigen; die Feinheiten sieht nur der geschulte Blick. Drittens priorisieren: Bei einer ohnehin anstehenden Überarbeitung gehört Barrierefreiheit ins Pflichtenheft, statt später teuer nachzurüsten.

Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Website steht: Wir schauen drauf und sagen Ihnen ehrlich, ob es bei Handgriffen bleibt oder mehr ansteht – eine kurze Anfrage genügt. Ganz ohne Panikmache, dafür mit klarer Prioritätenliste.

Der Fünf-Minuten-Selbsttest für Ihre Website

Sie können den gröbsten Zustand Ihrer Website selbst prüfen, ganz ohne Werkzeuge: Erstens, versuchen Sie, die Seite nur mit der Tastatur zu bedienen – mit der Tabulatortaste durch alle Links und Felder. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Zweitens, vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar? Drittens, schauen Sie bei praller Sonne aufs Handy: Können Sie die Texte noch entziffern? Das ist der Alltags-Kontrasttest. Viertens, füllen Sie Ihr eigenes Kontaktformular falsch aus. Erklärt die Fehlermeldung verständlich, was zu tun ist? Fünftens, fragen Sie sich bei jedem Bild: Würde ein Vorleseprogramm hier etwas Sinnvolles vorlesen können?

Fällt einer dieser Tests durch, wissen Sie, wo anzusetzen ist. Fallen mehrere durch, lohnt der professionelle Blick – gerade wenn ohnehin eine Überarbeitung ansteht. Barrierefreiheit ist am günstigsten, wenn sie von Anfang an mitgebaut wird, und am teuersten als Nachrüstung unter Zeitdruck. Wer das Thema jetzt entspannt angeht, hat es erledigt, bevor es dringend wird – und nebenbei die bessere Website für alle Besucher.

Noch ein organisatorischer Hinweis für alle, die unter das Gesetz fallen: Das BFSG verlangt neben der technischen Umsetzung auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website – ein eigener Punkt, der gern übersehen wird. Darin beschreiben Sie, welchen Stand Ihre Seite erfüllt und an wen sich Nutzer bei Barrieren wenden können. Klingt bürokratisch, ist aber schnell erstellt, wenn die technische Basis stimmt – und gehört bei betroffenen Betrieben mit auf die Liste, bevor eine Marktüberwachungsbehörde danach fragt.

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